Die Reinigung der Fußböden in Schwimmbädern stellt eine besondere Herausforderung dar, da aus Gründen der Trittsicherheit nur solche Reinigungsverfahren verwendet werden dürfen, die sicherstellen, dass die Oberflächenstruktur der Fliesen nicht verändert wird. Daher müssen in Deutschland alle Reinigungsmittel einer Prüfung unterzogen werden, die zugelassenen Produkte werden dann die s.g. RK-Liste übernommen. Wir konnten durch aufwändige Tests zeigen, dass unser Combo-Pad Fliesenböden nicht schädigt und damit im Schwimmbadbereich uneingeschränkt eingesetzt werden darf.